Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
Halaczinsky, Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Erbschaftsteuerrecht, UVR 2011 S. 203; siehe weitere Literatur Bock in Viskorf/Schuck/Wälzholz, BewG Vor §§ 176-198 BewG.
A. Bedeutung der Vorschrift
1 § 157 BewG ist – entsprechend der Überschrift des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG – die einleitende Norm für die Bewertung von inländischem Grundbesitz, nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und inländischem Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Norm wurde mit dem ErbStRG in das BewG eingefügt, nachdem das noch für Erwerbe bis zum geltende Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom BVerfG wegen der ungleichen Behandlung der verschiedenen Vermögensgegenstände auf der Bewertungsebene für verfassungswidrig erklärt worden war. § 157 BewG ordnet für inländischen Grundbesitz, nämlich für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundstücke und die Betriebsgrundstücke, sowie darüber hinaus ...