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Objektverbrauch gemäß § 10e und § 7b EStG bei Ehegatten im Fall der Scheidung
I. Sachverhalt
Folgender Sachverhalt, den auch der ) zu beurteilen hatte, kommt in der Praxis immer wieder vor: Die Klin. erwarb im Jahr 1978 zusammen mit ihrem Ehemann eine Eigentumswohnung, die sie gemeinsam nutzten. Seit 1981 lebten die Eheleute getrennt. Die Klin. nutzte seitdem allein die Wohnung. Am erwarb die Klin. den Miteigentumsanteil des Ehemanns. Am wurde die Ehe geschieden. Die Klin. machte für das Streitjahr 1982 erhöhte AfA gem. § 7b EStG für die gesamte Eigentumswohnung in Höhe von 7 500 DM geltend. Das FA gewährte demgegenüber lediglich erhöhte AfA entsprechend dem früheren Miteigentumsanteil der Klin. in Höhe von 3 750 DM. Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das FG statt. Die Klin. könne erhöhte AfA nach § 7b EStG für die gesamte Eigentumswohnung und nicht nur für ihren ursprünglichen Miteigentumsanteil beanspruchen. Erwerbe ein Miteigentümer-Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, gingen die Miteigentumsanteile unter; es entstehe Alleineigentum an dem Objekt i. S. des § 7b Abs. 1 und 2 EStG.
II. Entscheidungsgründe
Der BFH ist dem FG nicht gefolgt. Entgegen der Auffassung des FG handle es sich hier nicht deshalb um ein Objekt, weil...