Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 37a ErbStG Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
H 90 ErbStH 2019; S. 3700, DStR 1990 S. 682; Koordinierte Ländererlasse v. , BStBl 1991 I S. 142; v. , BStBl 1992 I S. 31; v. , BStBl 1990 I S. 122.
Meincke, Für eine Revision des § 37a ErbStG, DStR 1991 S. 503; ders., Nochmals für eine Revision des § 37a ErbStG, DStR 1991 S. 900; Weinmann, Erbschaftsteuer im vereinigten Deutschland, Plädoyer für § 37a ErbStG, DStR 1991 S. 899.
1Die Vorschrift schafft die Übergangsregelung nach der Erweiterung des Bundesgebietes. Maßgebend für die Besteuerung eines Erwerbs ist das Erbschaftsteuergesetz, das zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für diesen Erwerb gilt. Entsteht die Steuer nach dem , ist dies einheitlich das ErbStG, es sei denn, es kommt nach dem zu einer Änderung/Berichtigung einer Steuerfestsetzung für einen Erwerb, für den die Steuer nach dem Recht der DDR vor dem entstanden ist. Meincke hat die Übergangsregelung zu Recht scharf kritisiert. Die Übergangsregelung führt dazu, dass das unter sozialistischem Vorzeichen geprägte DDR-Erbschaftsteuerrecht noch nach 1990 anwendbar ist, bei denen unter dem Gesichtspunkt des Halbteilungsgrundsatzes verfassungswidrige Steuersätze (z. B. bei 1 Mio....