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Betriebsübertragungen gegen wiederkehrende Zahlungen in der Einkommensteuer
I. Grundlagen
1. Zum Begriff der Betriebsübertragung
Unter dem Begriff der Betriebsübertragung (im weiteren Sinne) versteht man sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung von ganzen Betrieben, Mitunternehmeranteilen und zum Privatvermögen gehörenden wesentlichen Beteiligungen an KapGes. Angesprochen werden also diejenigen Vorgänge, die im Fall der Betriebsveräußerung unter die Regelungen der §§ 14, 14a, 16, 17, 18 Abs. 3 i. V. mit § 34 Abs. 1 EStG fallen, allerdings mit einer Einschränkung: Die folgenden Ausführungen gelten nur insoweit, als der Anspruch auf die wiederkehrenden Zahlungen im Privatvermögen gehalten wird. Hiervon ist nach der bisherigen Rspr. bei Gesamtbetriebsveräußerungen und dem Verkauf von Mitunternehmeranteilen stets auszugehen. Bei Teilbetriebsveräußerungen setzt eine Zuordnung zum Privatvermögen dagegen eine Entnahme des Anspruchs voraus (Schmidt, EStG, § 16 Anm. 45a).
2. Zum Begriff der wiederkehrenden Zahlungen
Die wiederkehrenden Zahlungen unterteilen sich in wiederkehrende Bezüge/Leistungen einerseits und Kaufpreisraten andererseits. Während Kaufpreisraten - wie schon der Begriff sagt - stets entgeltlich begründet werd...