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Tschechien | Pläne zur Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens
Tschechien hat einen Antrag auf die – im vergangenen Jahr von der EU unter bestimmten Voraussetzungen mit der Richtlinie (EU) 2018/2057 übergangsweise zugelassene – Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens gestellt. Demnach soll die Steuer für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen im Wert von mehr als 17.500 € auf den Leistungsempfänger übergehen. Sollte der Antrag angenommen werden, wird eine Einführung zum erwartet. Wie in der Richtlinie derzeit vorgesehen, würde diese Maßnahme wohl zum wieder außer Kraft treten.