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BFH 24.10.2018 I R 69/16, IWB 9/2019 S. 354

BFH | Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei „total buy out“

Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk im Sinne eines „total buy out“ gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.

Hinweis:

Die Klägerin, eine zu einem Medienkonzern gehörende GmbH, plante, einen Roman sowohl für das Kino als auch in einer Fernsehfassung zu verfilmen. Dazu schloss sie [i]Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist hier nicht durch eine endgültige Rechteübertragung ausgeschlossenim Oktober 2010 mit einer britischen Limited einen Autorenvertrag zur Überarbeitung eines von einem Dritten verfassten Drehbuches. Die Ltd. und die Autoren räumten der Klägerin unwiderruflich das ausschließliche Recht insbesondere zu Film- und Fernsehzwecken, zur weltweiten Verwertung aller von der Ltd. und den Autoren produzierten Materialien und für sämtl...