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NWB Nr. 35 vom Seite 3297 Fach 3 Seite 8723

Nochmals: Zu Finanzierungszwecken eingesetzte Lebensversicherungen

mit Anmerkungen von Dr. Roland Wacker, Nellmersbach

- (BStBl I S. 406) -

Entgegen der Erwartung der FinVerw konnte in der Beratungspraxis bei der rechtlichen Beurteilung des durch das StÄndG 1992 eingeführten SA-Abzugsverbots (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG) für Prämien zu Lebensversicherungen, die der Sicherung oder Tilgung eines Darlehens im Einkünftebereich dienen, sowie der hieran anknüpfenden Steuerpflicht rechnungs- und außerrechnungsmäßiger Zinsen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 EStG) auch nach Veröffentlichung des (BStBl 1993 I S. 10), das in besprochen wurde, sowie der im Schr. v. (BStBl 1993 I S. 277) zunächst auf den verfügten Verlängerung der Heilungsfrist noch keine ”generelle Konsolidierung” verzeichnet werden. Fraglich ist u. a. auch, ob eine ”Entsicherung” schädlicher Darlehen innerhalb der nunmehr auf den verlängerten Anpassungsfrist ( BStBl I S. 484) alleine durch eine Begrenzung der Sicherungsabrede, d. h. auf schuldrechtlichem Wege, erreicht werden kann.

Die FinVerw hat sich deshalb dazu entschlossen, die ursprüngliche Anweisung insbes. mit Rücksicht auf denjenigen Teil der vorgelegten Zweifelsfragen, der die Billigkeitsregelu...BStBl I S. 406