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Die Wohnungseigentumsgemeinschaft im Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1549Im Rahmen einer „normalen“ WEG, in der die Eigentümer wohnen, gibt es kaum steuerrechtlich tiefgreifende Probleme. Grundzüge insbesondere des Umsatzsteuerrechts sollten allerdings bekannt sein, da eine WEG „Unternehmerin“ i. S. des UStG ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
WEG und Umsatzsteuer
[i]WEG als Unternehmerin§ 4 Nr. 13 UStG geht davon aus, dass die WEG das Gemeinschaftseigentum zur Verfügung stellt, instand hält und repariert. Die WEG erbringt daher Leistungen gegenüber den einzelnen Eigentümern. Sie ist insoweit „Unternehmerin“ – also Steuersubjekt. Für die Unternehmereigenschaft der WEG gelten die allgemeinen Regeln des § 2 Abs. 1 UStG. Umgekehrt folgt daraus, dass Leistungen, die an die WEG erbracht werden, direkt an die Gemeinschaft erbracht werden. Dementsprechend hat der leistende Unternehmer die Rechnung auch an die WEG zu richten.
[i]Steuerbefreiung der zentralen Leistungen der WEGDie zentralen Leistungen der WEG an die Eigentümer sind nach § 4 Nr. 13 UStG steuerbefreit. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Wohnungseigentümer i. d. R. private Selbstnutzer sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und daher nicht mit Umsatzsteuer belastet werden sollen.
[i]Option zur UmsatzteuerDennoch soll im Einzelfall ein Vorsteuerabzug möglich gemacht werden. Daher kann die WEG auf die Steuerfreiheit verzichte...