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NWB Nr. 21 vom Seite 1502

Die KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen im Kontext von Umstrukturierungen

Dr. Jessica Wölfert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1516Die KGaA eignet sich aufgrund ihres hybriden Charakters besonders auch für Familienunternehmen zur Vermögensverwaltung und zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Während insbesondere ertragsteuerlich dem hybriden Charakter Rechnung tragend gesellschafterdifferenzierte Regelungen existent sind, entbehrt u. a. das Umwandlungssteuergesetz jeglicher auf die KGaA zugeschnittener Vorschriften. Im Rahmen der Implementierung einer KGaA, sei es durch Neugründung mit anschließender Übertragung des Familienvermögens oder durch Rechtsformwechsel einer bestehenden Gesellschaft, stellt sich folglich insbesondere in Bezug auf den Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters die Frage nach einer gesonderten (umwandlungs-) steuerlichen Behandlung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ertragsteuerliche Beurteilung

[i]Haack, Kommanditgesellschaft auf Aktien, infoCenter, NWB WAAAD-86151 Die KGaA gilt als besondere Form der AG mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich haftet und die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Sie ist grundsätzlich uneingeschränkt eine Kapitalgesellschaft und Körperschaftsteuersubjekt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Dies gilt ungeachtet der steuerlichen Behandlung des pers...