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Körperschaftsteuer | Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit
Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist laut der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.
Der BFH ordnet den Verkauf von Ökopunkten unmittelbar dem ideellen Bereich der gemeinnützigen Stiftung zu, weil die Ökopunkte der gemeinnützigen Umweltschutztätigkeit entspringen und der Verkauf die einzige Verwertungsmöglichkeit ist. Es handelt sich nicht um einen Geschäftsbetrieb, so dass die Prüfung der Zweckbetriebseigenschaft entbehrlich ist. Der gemeinnützigen Stiftung sind [i]Gehrmann, Gemeinnützigkeit, infoCenter, NWB QAAAA-41702 im Streitfall die Ökopunkte für die großflächige Renaturierung eines Flus...