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Vorteilhafte Gestaltungen bei Lebensversicherungen
I. Begünstigte Versicherungen
Der Gesetzgeber fördert die Altersvorsorge in der Form von Lebensversicherungen, wenn der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Außer bei reinen Risikoversicherungen, die nur im Todesfall eine Leistung erbringen, und bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht werden
eine Vertragslaufzeit von 12 Jahren sowie
laufende Beitragsleistungen
verlangt.
Die Mindestvertragslaufzeit wird für Bürger der ehemaligen DDR auf 6 bis 12 Jahre verkürzt, wenn der Stpfl.
am einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der ehemaligen DDR, also ohne Berlin (West), hatte,
zu dieser Zeit keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im übrigen Bundesgebiet hatte,
zur Zeit des Vertragsabschlusses mindestens 47 Jahre alt ist und
den Vertrag vor dem abschließt (Ergänzung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. , BStBl 1991 I S. 51).
Die Mindestvertragsdauer von 12 Jahren verringert sich um die angefangenen Lebensjahre, um die der Stpfl. älter ist als 47, höchstens um 6 Jahre.
Beispiel:
Der Stpfl. hat bis einschl. 1991 in Dresden gewohnt und ist dann nach München umgezogen. 1996 schließt er kurz nach Vollendung seines 47sten (50sten; 56sten) Lebensjahres eine Le...