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NWB Nr. 9 vom Seite 789 Fach 3 Seite 8497

Zu Finanzierungszwecken eingesetzte Lebensversicherungen

mit Anmerkungen von Dr. Roland Wacker, Nellmersbach

- (BStBl 1993 I S. 10) -

Sowohl der SA-Abzug für Beiträge zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG genannten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall als auch die Steuerfreiheit rechnungsmäßiger und außerrechnungsmäßiger Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu solchen Lebensversicherungen enthalten sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG), erhalten ihre Rechtfertigung durch die Annahme, daß der Abschluß und die Erfüllung dieser Versicherungsverträge der Altersversorgung sowie der Versorgung der Hinterbliebenen dienen. Diese - typisierende - Betrachtung des Gesetzgebers hat sich jedoch in zunehmendem Maße als unzutreffend erwiesen, da insbes. die Steuerbegünstigung der Ablaufleistung in immer größerem Umfang zur Investitionsfinanzierung mittels sog. Policendarlehen eingesetzt wurde. Nicht zuletzt die hierdurch bedingten Steuerausfälle haben den Gesetzgeber veranlaßt, im Rahmen des Abbaus steuerlicher Sonderregelungen auch die Steuerbegünstigungen der Lebensversicherungen einzuschränken. Zentrales Anliegen dieses Ansatzes ist es, die Steuerbegünstigungen im Rahmen sog. Zinsaufblähungsmodelle auszuschließen.

Zur Verwirklichung dieser ...