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GK Nr. 5 vom Seite 11

Ein Jahr Datenschutz-Grundverordnung

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Vor einem Jahr, am , ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam geworden. Sie bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Viele werden sich noch an die Panikrufe verschiedener Unternehmen und Verbände erinnern, die durch die Medien gingen. Was ist davon geblieben? Viel Lärm um Nichts? Auf jeden Fall lohnt es sich genauer anzuschauen, was es mit der Verordnung auf sich hat und welche Wirkung sie seit ihrem Inkrafttreten zeigt.

Rückblick

Wen im Frühjahr letzten Jahres Panik befiel, weil ab Mai die Datenschutz-Grundverordnung gelten sollte, dem ging es wie den britischen Abgeordneten, die plötzlich erschrocken feststellen, dass der Brexit tatsächlich kommt, sie aber keinen Plan haben, wie die künftigen Beziehungen zur EU gestaltet werden sollen. Ähnlich verhält es sich mit der Verordnung. Sie ist vom datiert und gilt nach Art. 99 Abs. 2 DS-GVO ab uneingeschränkt in jedem EU-Mitgliedsstaat.

Mehr als zwei Jahre Zeit nach der Verabschiedung. Man sollte meinen, das ist lange genug, um sich auf die neue Situation vorzubereiten. Tatsächlich haben es aber viele Unternehmen immer wieder aufg...

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