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BFH 05.12.2018 II R 9/15, NWB 19/2019 S. 1356

Erbschaftsteuer | Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters

Das einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört laut beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind.

Anmerkung:

Der Kläger war Alleinerbe. Die Erblasserin hatte eine unbefristete Stiftung des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts errichtet, sich jedoch in der Satzung die Herrschaftsbefugnis über das Vermögen der Stiftung vorbehalten. Deshalb waren ihr das Vermögen und die Einkünfte der Stiftung zuzurechnen. Der Kläger war u. a. Begünstigter aus der Stiftung. Streitpunkt war, ob die Herrschaftsbefugnis über das Stiftungsvermögen nach dem Tod der Stifterin auf ihn übergegangen ist. Dies war der Fall. Deshalb gehörte das Ve...