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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung für Grundbesitz – Überlassung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken
Mit aktualisierter Kurzinfo v. hat, wie der Steuertip 17/19 (S. 3) v. meldet, die OFD NRW ihre Auffassung über die Nutzungsüberlassung eines Pkw als begünstigungsschädliche Tätigkeit revidiert (Kurzinfo GewSt Nr. 05/18 v. , S. 1356 [i]Dorn, NWB 17/2019 S. 1219NWB OAAAG-98951; s. hierzu Dorn in NWB 17/2019 S. 1219) und klargestellt, dass ein Grundstücksunternehmen allein durch die Überlassung eines betrieblichen Kfz an Gesellschafter bzw. Arbeitnehmer zu privaten Zwecken nicht den Anspruch auf die erweiterte Kürzung verliert. Die Bearbeitung der bisher zurückgestellten Fälle wird nun wieder aufgenommen und die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gewährt.