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FG Düsseldorf 22.03.2019 7 K 2386/18 Kg, NWB 19/2019 S. 1354

Einkommensteuer | Zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung

Das entschieden, dass sich ein Verwaltungsangestellter, welcher ca. zwei Monate nach Beendigung seiner Ausbildung neben seiner Vollzeittätigkeit den Verwaltungslehrgang II mit dem Ziel der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt besucht, noch in einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung befindet.

Anmerkung:

Die Familienkasse hatte die Gewährung des Kindergelds abgelehnt, da der Sohn des Klägers seine erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit der Prüfung zum Verwaltungsangestellten abgeschlossen habe. Dagegen vertritt das FG Düsseldorf die Auffassung, dass es sich bei den Ausbildungen zum Verwaltungsfachangestellten und anschließend zum Verwaltungsfachwirt um eine einheitliche Ausbildung handelt. Angestrebtes Berufsziel sei die Befähigung zur Ausübun...