Bilanzierung und Besteuerung digitaler Leistungen …
... StuB-Beilage
Im Zuge der Digitalisierung sind nicht nur strategische und technische Entscheidungen zu treffen. Vielmehr werden Bilanzierende, Berater und Abschlussprüfer vor neue handels- und steuerrechtliche Herausforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die von Zwirner, Zieglmaier und Heyd bilanz- und umsatzsteuerlichen Fragestellungen im Kontext des digitalen und mobilen Bezugs von Dienstleistungen und Produkten. In der täglichen Praxis treten in diesem Zusammenhang mitunter häufig Zweifelsfragen auf:
Wie sind neue „Software-Trends“ wie Big Data Analytics, Business Intelligence und Data Mining in der Bilanz abzubilden? Bestehen dabei Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht?
Wie wirken sich die verschiedenen Erwerbsformen „Anschaffung“, „Herstellung“ oder „Leasing“ auf die Bilanzierung aus?
Wie erfolgt die (Umsatz-)besteuerung elektronischer Dienstleistungen und grenzüberschreitender Lieferungen im Online-Versand?
Welche steuerlichen Besonderheiten sind von Betreibern elektronischer Marktplätze und Onlinehändlern zu beachten?
Zweifel am steuerbilanziellen Zinssatz zur Abzinsung von Verbindlichkeiten
Die verfassungsrechtliche Diskussion von festen Zinssätzen, die in diversen steuerrechtlichen Normen zu finden sind, hat erneut einen gerichtlichen Impuls erfahren. Zum wiederholten Male werden Zweifel an einem weiteren typisierenden Zinssatz des Steuerbilanzrechts vorgebracht. Im Fokus der Diskussion überhöhter gesetzlicher Zinsen stehen verständlicherweise die sog. Steuerzinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von 0,5 % im Monat (6 % im Jahr), die sich vor allem in der Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen sämtlicher aufkommensstarker Steuerarten niederschlägt. Bisher weniger beachtet, aber in seiner konkreten Auswirkung beim bilanzierenden Stpfl. – insbesondere in Zusammenwirkung mit § 233a AO – wirtschaftlich nicht minder tragisch, sind die ebenfalls überhöhten Zinssätze für die steuerbilanzielle Bewertung von Passivposten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG für Verbindlichkeiten und in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG für Rückstellungen sowie in § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG für Pensionsrückstellungen. Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG Hamburg ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG geäußert. Denn in einer anhaltenden Niedrigzinsphase habe dieser typisierende Zinssatz den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren. Herrfurth geht ausführlich auf den Beschluss des FG Hamburg ein.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 9/2019 Seite 1
NWB JAAAH-13439