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USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 6

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zum Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment

Alexander Rukaber

Das Hessische FG hat über die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in Rechnungen entschieden. Fraglich war, ob bei Kleidungsstücken die Angabe der bloßen Gattung für eine hinreichende Leistungsbeschreibung ausreicht. Diese auf den ersten Blick relativ profane Frage kann in der steuerlichen Praxis entscheidend dafür sein, ob ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht.

I. Ausgangssachverhalt

Im Verfahren vor dem war das Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG streitig.

Der Kläger betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform eines Einzelunternehmers einen Gewerbebetrieb. Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Textilien, insbesondere Bekleidung. In seinen beim Finanzamt für das zweite bis vierte Kalendervierteljahr 2010 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen machte der Kläger u. a. Vorsteuern i. H. von insgesamt 15.378,91 € aus 27 Rechnungen eines Lieferanten für Textillieferungen geltend. Die Rechnungen enthielten zur Bezeichnung des jeweiligen Liefergegenstands allgemeine Angaben, „T-Shirt“, „Bluse“, „Tops“, „Kleid“, „Hosen“ und ähnliche Bezeichnungen. Die Rechnungen enthielten teilwe...