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Zurechnung von Einkünften bei Vermächtnis eines Betriebs
- (BStBl 1992 II S. 330) -
I. Sachverhalt
Der Kl. ist der Neffe (J) der am verstorbenen Erblasserin. Diese hatte testamentarisch acht Erben und ihren Neffen J als Vermächtnisnehmer eingesetzt. Testamentsvollstreckung war angeordnet. J sollte mit Vollendung seines 32. Lebensjahres das Einzelhandelsgeschäft der Erblasserin als Vermächtnis erhalten, wenn er bis zur Vollendung seines 30. Lebensjahres die Meisterprüfung bestand. Unter den gleichen Voraussetzungen erhielt J das Recht, das Geschäftsgrundstück F-Straße entgeltlich zu übernehmen. Die zwischen dem Todeszeitpunkt der Erblasserin und der ”Wirksamkeit” des Vermächtnisses anfallenden Gewinne des Einzelhandelsgeschäfts sollten zu 35 v. H. die Eheleute D und zu 15 v. H. J erhalten. Die restlichen 50 v. H. des Gewinns sollten auf ein Sonderkonto eingezahlt werden. Das angesammelte Geld sollte J zum Erwerb des Grundstücks F-Straße dienen.
J hatte seine Meisterprüfung bereits vor dem Tod der Erblasserin abgelegt und war auch schon vor dem Todeszeitpunkt in dem Einzelhandelsgeschäft als Prokurist tätig. Als solcher führte er das Geschäft auch nach dem Tod der Erblasserin fort. Das Kapitalk...