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Gemischt genutzte Ferienwohnungen: Chancen und Risiken
I. Getrennte Beurteilung
Wird eine im Inland belegene Wohnung vom Eigentümer jedes Jahr zeitweise zu eigenen Wohnzwecken, zeitweise durch Vermietung genutzt, sieht die steuerliche Behandlung für diese beiden Zeiträume grundsätzlich unterschiedlich aus:
Für den Zeitraum der Eigennutzung kommen die Vergünstigungen der §§ 10e, 34f EStG in Betracht. Gehörte die Wohnung dem Steuerpflichtigen schon im Jahr 1986, fällt sie regelmäßig unter die große bzw. kleine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 EStG).
Für den Zeitraum der Vermietung sind die Einkünfte durch Überschußrechnung zu ermitteln.
Fraglich ist u. a., wie Zeiträume des Leerstehens zu beurteilen sind, ob die Grundförderung, das Baukindergeld und die Gebäudeabschreibungen zeitanteilig zu kürzen sind, unter welchen Voraussetzungen Vermietungsverluste unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei außer Ansatz bleiben.
II. Neue Rechtsprechung für den Zeitraum des Leerstehens
Als Eigennutzung der Ferienwohnung ist es auch anzusehen, wenn die Wohnung dem Eigentümer jederzeit zur Benutzung zur Verfügung steht ( BStBl 1992 II S. 24; vgl. auch das Urt. v. , BStBl 1992 II S. 27). Davon ist auszugehen, wenn der Eigentümer frei entscheiden kann, ob ...