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BBK Nr. 10 vom

Mängel bei den Anhangangaben im Fokus

Prof. Dr. Holger Philipps

Im Zuge der jährlichen Durchsicht von Jahresabschlüssen und Bestätigungsvermerken hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wieder zahlreiche Mängel festgestellt, insbesondere zu den Anhangangaben und hierzu einen Prüfungshinweis formuliert. Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen auf der Grundlage dieses Prüfungshinweises, wie sich bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses die häufigsten Fehler vermeiden lassen. Den Schwerpunkt bilden die Angaben im Anhang zu Altersversorgungsverpflichtungen, Sicherungsbeziehungen und die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Abschlussdurchsicht der WPK dient der Sicherung der Prüfungsqualität bei Abschlussprüfungen und ist damit der präventive Teil der Berufsaufsicht. Der zur Abhilfe erstmalig veröffentlichte WPK-Praxishinweis richtet sich primär an die Abschlussprüfer. Ebenso ist er aber auch von Abschlusserstellern nutzbar, um solche Mängel bereits „an der Quelle“ zu vermeiden.

Der Praxishinweis rückt vornehmlich die Angabe- und Informationsanforderungen zu Altersversorgungsverpflichtungen, zu Sicherungsbeziehungen und zum Inanspruchnahmerisiko aus Haftungsverhältnissen nach den hande...