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BBK Nr. 10 vom Seite 467

Mängel bei den Anhangangaben im Fokus

Auswertung des WPK-Praxishinweises zur Abschlussprüfung mit Umsetzungsbeispielen

Prof. Dr. Holger Philipps

[i]WPK, Praxishinweis zur Abschlussprüfung, abrufbar unter http://go.nwb.de/lrxff Jedes Jahr sichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Vielzahl von Abschlüssen und Bestätigungsvermerken (Abschlussdurchsicht). Dabei hat die WPK im Jahr 2017 zahlreiche Mängel festgestellt, vor allem auch bei Anhangangaben. Um solche Mängel künftig besser zu erkennen, hat die WPK kürzlich erstmalig einen Praxishinweis veröffentlicht. Der Praxishinweis nennt zusammenfassend die gesetzlichen Angabe- und Informationsanforderungen, gibt aber keine Umsetzungsbeispiele. Diese Lücke soll der Beitrag schließen: Er greift die von der WPK beim Anhang häufiger als fehlerhaft festgestellten Themenfelder auf, stellt dazu zunächst jeweils die Angabe- und Informationsanforderungen nach den gesetzlichen Vorschriften und die zusammenfassenden Anmerkungen der WPK vor und zeigt anschließend anhand von Beispielen aus der Rechnungslegungspraxis, wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Abschlussdurchsicht der Wirtschaftsprüferkammer

[i]Kirsch, Anhang zum Jahresabschluss – Übersichtsdarstellung (HGB), infoCenter NWB PAAAE-55194 Bei der Erstellung des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften steht der Anhang häufig etwas im Hintergrund. Gleichwohl vermittelt er Information...