Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbauseinandersetzung und Vererbung eines Mitunternehmeranteils
- -
I. Sachverhalt
An der X-OHG waren zunächst W, Frau W und L beteiligt. W war außerdem Eigentümer eines Grundstücks S, das er an die X-OHG vermietet hatte. Das Grundstück S war demzufolge Sonderbetriebsvermögen des W bei der X-OHG. W verstarb 1968. Er wurde von Frau W zu einem Viertel und deren Tochter V beerbt.
Am schlossen Frau W und Frau V folgenden Erbauseinandersetzungsvertrag: Frau W erhält den Gesellschaftsanteil des W an der X-OHG und das Grundstück S. V erhält den übrigen Nachlaß und von Frau W eine Ausgleichszahlung in Höhe von 947 464 DM. Im Dezember 1973 vereinbarten Frau W und ihre Tochter V folgendes: Frau W räumt der V an ihrem OHG-Anteil eine atypisch stille Unterbeteiligung mit einem Gewinnanteil von 25 v. H. ein. Frau W verkauft das Grundstück S für 975 000 DM an ihre Tochter V. Diese verpflichtet sich, das erworbene Grundstück weiterhin der X-OHG zur Nutzung zu überlassen. In der Schlußbilanz zum führte die X-OHG den Buchwert des nach wie vor als Sonderbetriebsvermögen ausgewiesenen Grundstücks fort (519 936 DM). Ein Betrag in dieser Höhe wurde von dem Kapitalkonto der Frau W auf ein Konto d...