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BFH 14.03.2019 V B 3/19, NWB 18/2019 S. 1274

Umsatzsteuer | Leistungsbeschreibung beim Handel von Waren im Niedrigpreissegment

Laut ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.

Anmerkung:

Der Antragstellerin, einer Großhändlerin mit Textilien und Modeaccessoires im Niedrigpreissegment, wurde der Vorsteuerabzug aus Warenkäufen in großen Mengen von Artikeln „im unteren und mittleren einstelligen Eurobereich“, die nur „vereinzelt zwischen 10 € und 12 €“ lagen, versagt, weil die Angabe der Gattungsbezeichnungen in den Rechnungen keine hinreichende Bezeichnung der gelieferten Gegenstände sein soll. § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verlangt die Angabe der „Ar...