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Einkommensteuer – Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristiger Vermietung (FG)
Der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Sachverhalt: Der Kläger hatte im Jahr 2006 eine Eigentumswohnung erworben und diese bis April 2014 durchgehend selbst genutzt. Von Mai 2014 bis Dezember 2014 vermietete er die Wohnung an Dritte. Mit notariellem Vertrag v. verkaufte er die Wohnung. Das beklagte Finanzamt ermittelte einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Nach Ansicht des Klägers war die Veräußerung nicht steuerbar, da er die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt habe.
Die Klage hatte vor dem FG Baden-Württemberg Erfolg:
§ 23 Ab...