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NWB Nr. 1 vom Seite 23 Fach 3 Seite 8149

Die steuerliche Behandlung der Teilhaberversicherung

von Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Reuter, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main

I. Begriff der Teilhaberversicherung

Die Lebensversicherung wird nicht selten dazu verwandt, um Liquiditätsschwierigkeiten zu begegnen, die durch das Ausscheiden von Gesellschaftern und die dadurch eintretende Notwendigkeit der Auszahlung ihrer Gesellschaftsanteile entstehen können. Die zu diesem Zweck eingesetzte Lebensversicherung wird Teilhaberversicherung genannt.

Versichert ist bei der Teilhaberversicherung das Leben eines oder mehrerer Gesellschafter. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, der auch das Bezugsrecht zusteht. Für die Teilhaberversicherung eignen sich vor allem die gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, aber auch die Todesfallrisikoversicherung. Eine Rentenversicherung kommt in Betracht, wenn die Abfindungsansprüche des ausscheidenden Gesellschafters zu verrenten sind.

II. Teilhaberversicherungen bei Kapitalgesellschaften

Der RFH hat in einer Entscheidung die Prämienzahlungen für eine Teilhaberversicherung einer Kapitalgesellschaft wirtschaftlich als Rücklagenbildung für einen in der Zukunft möglicherweise eintretenden Geldbedarf angesehen, der den Gewinn nicht schmälern darf. Er hat die Prämien zwar zum Abzug als Bet...