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Steuerrecht | Haftung einer Organgesellschaft für Steuerschuld des Organträgers
Die drohende Inanspruchnahme einer ehemaligen Organgesellschaft für die Körperschaftsteuerschuld ihres früheren Organträgers nach § 73 AO rechtfertigt zwar eine Rückstellung. Die Gewinnminderung ist aber durch den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) außerbilanziell wieder rückgängig zu machen.
Die [i]Haftung für Körperschaftsteuer aus der Zeit der Organschaft Klägerin im Urteilsfall war bis zum Organgesellschaft der B-AG, die bis zu diesem Tag Organträger war. Nachdem die B-AG die Körperschaftsteuer für 2000 aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit nicht gezahlt hatte, nahm das Finanzamt die Klägerin im Jahr 2009 nach § 73 AO für die Körperschaftsteuer 2000 durch Haftungsbescheid in Anspruch. Die Klägerin bildete zum eine Rückstellung.
Der [i]Rückstellung zulässig BFH erkannte zwar die Rückstellung bilanzrechtlich an und verne...