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NWB Nr. 18 vom Seite 1279

Grundsteuerreform – BMF-Entwurf stößt auf Kanzlervorbehalt

Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Reinhard Stöckel, Erfurt

Union hat Bedenken

[i]Wertbasiertes ModellAm Mittwoch, , hat Bundesfinanzminister Scholz dem Kabinett den Entwurf eines neuen Grundsteuergesetzes vorgelegt. Der SPD-Politiker besteht auf einem wertbasierten Modell. Sein Gesetzentwurf basiert in vielen Punkten auf der Bundesratsinitiative zur Neuregelung der Grundsteuer aus dem Jahr 2016 (BR-Drucks. 515/16). Der damaligen Gesetzesinitiative der Länder Hessen und Niedersachsen hatten 14 Länder zugestimmt (ausgenommen Bayern und Hamburg). Leider hatte sich der Bundestag damals wegen der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr mit dieser Vorlage befasst.

Im aktuell vorgelegten Entwurf werden z. B. die Vorschriften zur Bewertung des [i]Zum Länderentwurf 2016 aus Hessen/Niedersachsen s. Eisele, NWB 32/2016 S. 2410 und NWB 33/2016 S. 2486land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die Vorschriften zur Bewertung unbebauter Grundstücke und die Bewertung von einer bestimmten Gruppe bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren übernommen. Statt sich ernsthaft mit dem Reformansatz zu befassen, werden – wie bereits bei allen früheren Modellen – von Teilen der Union persönliche Befindlichkeiten und Befürchtungen vorgeschoben. Außerdem: Der Union geht all das viel zu weit, sie pocht auf eine Öffnungsklausel im Gesetz: ...