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NWB Nr. 18 vom Seite 1269

Die Künstlersozialabgabe – ein hohes Haftungsrisiko für Steuerberater

Dr. Florian Sperling

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1315Spätestens seit der deutlichen Ausweitung der Betriebsprüfungen der Rentenversicherung zum hat das Thema Künstlersozialabgabe in der beruflichen Praxis des Steuerberaters enorm an Bedeutung gewonnen. Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) den Steuerberatern jedoch im Sozialversicherungsrecht mangelnde Fachkenntnis unterstellt und klare gesetzliche Regelungen in vielen Bereichen fehlen, begeben sich die Steuerberater regelmäßig haftungsrechtlich auf „dünnes Eis“, wenn sie im Künstlersozialversicherungsrecht tätig werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Klare Regelungen nur für Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung

[i]Vertretungsbefugnis vor SG und LSG in Verfahren gegen RentenversicherungsträgerEindeutig geregelt ist in § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGG die gerichtliche Vertretungsbefugnis von Steuerberatern vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger (§ 28p Abs. 1a SGB IV). Auch die Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung selbst sowie die Durchführung etwaiger Widerspruchsverfahren gegen die Rentenversicherung ist dem Steuerberater erlaubt (vgl. § 13 Abs. 6 Satz 2 SGB X).

[i]Vertretungsbefugnis in Gerichtsverfahren gegen die KSK?Für das Auftreten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) fehlt es dagegen an einer klaren Rechtsgrundlage, wenngleich die Beh...