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BMF 05.04.2019 IV C 6 - S 2244/17/10001, BBK 10/2019 S. 447

Steuerrecht | BMF-Schreiben zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 17 EStG

Das BMF akzeptiert die geänderte BFH-Rechtsprechung zu § 17 EStG , nach der ein GmbH-Gesellschafter den Ausfall seiner Darlehensforderung gegenüber der GmbH grundsätzlich nicht mehr im Rahmen des § 17 EStG steuerlich geltend machen kann.

Das BMF übernimmt aber auch zugunsten der GmbH-Gesellschafter den vom BFH entwickelten [i]BMF gewährt Vertrauensschutz Vertrauensschutz: Danach werden die bis einschließlich eigenkapitalersetzend gewordenen Darlehen und Bürgschaften steuerlich nach § 17 EStG abgezogen (siehe Hinweis unten).

Soweit [i]Offene und verdeckte Einlagen die Vertrauensschutzregelung nicht greift, werden nunmehr nur noch offene und verdeckte Einlagen als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG zu 60 % gewinnmindernd berücksichtigt. Zu den Einlagen gehören