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NWB Nr. 48 vom Seite 3729 Fach 3 Seite 8117

Verfassungsrechtliche Fragen zu den Kinderfreibeträgen

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

I. Problemstellung

Das BVerfG (Beschl. v. 29. 5. und , BStBl II S. 653, 664) hatte die bescheidenen Kinderfreibeträge der Jahre 1983 bis 1985 von nur 432 DM jährlich für unzureichend und damit verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des StÄndG 1991 versucht, die notwendigen Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen. Zum Inhalt der Neuregelung (§ 54 EStG) vgl. Stuhrmann, NWB F. 3 S. 7923.

Es stellt sich danach die Frage, ob die jetzt eingeführten, nach der Zahl der Kinder gestaffelten Freibeträge (2 432 DM/1 832 DM/432 DM) den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Bestehen bleiben nach der Neuregelung auch die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des Familienlastenausgleichs für die vorhergehenden und für spätere Jahre. Für die betroffenen Stpfl. stellt sich das Problem, wie sie evtl. Rechtsansprüche sichern können.

II. Sind die neuen Freibeträge ausreichend?

Nach Auffassung des BVerfG muß das Existenzminimum der Familie steuerfrei bleiben. Deshalb dürfen die notwendigen Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern nicht mit Steuern belastet werden.

Für die erforderliche Kontrollrechnung ist das Kindergeld in einen fiktiven stl....