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Umsatzsteuer | Pflanzenlieferungen für Gartenanlage
Die Lieferung von Pflanzen bildet laut mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird.
Einmal mehr ging es darum, ob ein Bündel selbständiger, umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilender Leistungen vorliegt oder die Leistungselemente zu einer einheitlichen Leistung verschmelzen. Im Streitfall hatte der Kläger (ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb) eine „Barock-Gartenanlage“ zu erstellen und lieferte die dazu erforderlichen Pflanzen. Der BFH sah darin eine einheitliche Gesamtleistung und versagte den ermäßigten Steuersatz für die Pflanzenlieferungen. Bemerkenswert ist, dass der Kläger dem Leistungsemp...