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Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen
I. Sachverhalt
Die Kläger erwarben mit Kaufvertrag vom ein bebautes Grundstück zu je 1/2 als Miteigentümer, nachdem eine Bauvoranfrage auf Vorbehalte der Stadtverwaltung gestoßen war. Am reichten die Kläger eine weitere Bauvoranfrage ein. Diese wurde zwar positiv entschieden. Die ihr zugrunde liegende Planung wurde jedoch wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten nicht durchgeführt.
Die Kläger veräußerten daraufhin unter Einschaltung eines Maklers in der Zeit von Januar 1980 bis Juni 1980 Miteigentumsanteile an elf verschiedene Käufer. Einen zwölften Miteigentumsanteil sowie einen weiteren für ein geplantes Restaurant behielten die Kläger für sich. Die Käufer der Miteigentumsanteile gingen mit dem Kaufvertrag gleichzeitig gegenüber den Klägern die Verpflichtung ein, das bisher auf dem Grundstück befindliche Gebäude abzureißen und im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft mit 12 Wohnungen, einer Gaststätte und 13 Garagen zu bebauen, an denen Wohnungs- und Teileigentum gebildet werden sollte. Die Käufer der Miteigentumsanteile waren verpflichtet, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Realisierung des Projekts zur Verfügung zu stellen.
Die Kläger b...