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Liechtensteinische Stiftungen als Instrument der Vermögensnachfolge und des Vermögensschutzes (Teil 2)
Überblick über die steuerliche Behandlung
In bestimmten Situationen kann es sich anbieten, als Instrument der Vermögensnachfolge oder des Vermögensschutzes eine ausländische Stiftung einzusetzen. Der erste Teil des zweiteiligen Beitrags hat bereits die zivilrechtliche Behandlung von liechtensteinischen Stiftungen nach Maßgabe des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) im Überblick dargestellt und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten zur deutschen Rechtslage aufgezeigt (Oppel, NWB-EV 4/2019 S. 118). Neben den zivilrechtlichen müssen jedoch selbstverständlich auch die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung von Auslandsstiftungen berücksichtigt werden. Insofern spielt neben dem Steuerrecht der „Heimatjurisdiktion“ der Auslandsstiftung (insbesondere Liechtenstein) vor allem auch die deutsche Rechtslage eine Rolle. Der Beitrag stellt die steuerliche Behandlung einer Auslandsstiftung aus deutscher Sicht mit Fokus auf liechtensteinischen Stiftungen vor.
Bei der Errichtung einer Auslandsstiftung muss neben den steuerlichen Regeln des „Heimatlandes“ der Stiftung insbesondere auch die Behandlung aus deutscher steuerlicher Sicht berücksichtigt werden.
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