Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall
(1) Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, die ihrerseits Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Organträgerin ist, ist auf den Verschmelzungsgewinn weder auf der Ebene der Muttergesellschaft noch auf der Ebene der Organträgerin das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG anzuwenden (entgegen BStBl 2011 I S. 1314, Rz. 12.07; Bezug: § 8b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG; § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwStG 2006).
(1) Für Beteiligungserträge der Organgesellschaft i. S. von § 8b Abs. 1 und 2 KStG (Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne) hat die durch die in § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG angeordnete Nichtanwendung des § 8 Abs. 1-6 KStG zur Folge, dass diese Beteiligungserträge bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft berücksichtig...