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NWB Nr. 33 vom Seite 2565 Fach 3 Seite 7953

Gewerblicher Grundstückshandel durch eine Personengesellschaft

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

- (BStBl 1991 II S. 345) -

I. Sachverhalt

Der Kl. ist Maurermeister. Er erwarb am zusammen mit dem Baustoffkaufmann W das Grundstück S. Dieses wurde mit einem Einfamilienhaus bebaut und am verkauft. Das FA behandelte diesen Vorgang nicht als gewerblichen Grundstückshandel.

Am erwarb der Kl. zusammen mit seiner Ehefrau das Grundstück M. Sie bebauten es mit einem Wohnhaus. Dieses enthielt zwei Eigentumswohnungen. Die Kl. verkauften die beiden Wohnungen am an zwei verschiedene Erwerber. Am kaufte der Kl. zusammen mit seiner Ehefrau das Grundstück T. Sie bebauten es mit einem Einfamilienhaus. Am wurde das Grundstück verkauft.

Das FA vertrat die Auffassung, bei dem Erwerb, der Bebauung und der Veräußerung der Grundstücke M und T handele es sich um einen gewerblichen Grundstückshandel im Rahmen einer zwischen dem Kl. und seiner Ehefrau bestehenden GbR. Der BFH hat dies verneint.

II. Entscheidungsgründe

1. Nach der Rspr. des BFH (vgl. u. a. U. v. , BStBl 1990 II S. 1053) liege kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn ein Stpfl. nicht mehr als drei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser (Drei-Objekt-Grenze) veräußere. Das gelte auch dann, w...