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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 15 | Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz setzt keine bestimmte Aufenthaltsdauer voraus

Ein Steuerpflichtiger kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze i. S. des § 8 AO haben. Diese können im Inland und/oder im Ausland belegen sein. Keine Voraussetzung ist dabei, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können nach einem aktuellen Urteil des BFH zur Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes führen.

Ein inländischer Wohnsitz führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet. Das hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Der I. Senat des BFH stellte zunächst klar: Ein Steuerpflichtiger kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben – i. S. des § 8 AO. Diese können im Inland und/oder im Ausland belegen sein.

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können dazu führen, dass ein Wohnsitz aufrechterhalten wird.