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NWB Nr. 29 vom Seite 2239 Fach 3 Seite 7921

Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 1991

von Ministerialrat Dr. Gerd Stuhrmann, Köln/Erfurt

I. Erhöhte AfA für Wohnungen mit Sozialbindung (§ 7k EStG)

Nach dieser Vorschrift können die Herstellungs- und Anschaffungskosten von Wohnungen, die mindestens 10 Jahre lang zu einer Höchstmiete an bestimmte wohnberechtigte Mieter vermietet werden und vor dem fertiggestellt werden, im Jahr der Fertigstellung und den folgenden vier Jahren mit jeweils bis zu 10 v. H. und in den folgenden fünf Jahren mit jeweils bis zu 7 v. H. abgeschrieben werden. Da innerhalb der bisher festgelegten Frist keine gesicherten Erkenntnisse erwartet werden können, ob mit den erhöhten AfA der vorgestellte Anreiz für den Wohnungsbau zu erreichen ist, wird der Anwendungszeitraum des § 7k EStG um drei Jahre auf vor dem fertiggestellte Wohnungen verlängert.

II. Änderungen des § 10e EStG

1. Anhebung der Bemessungsgrundlage

Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können jährlich bis zu 5 v. H., höchstens jeweils 15 000 DM wie Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Abzugsbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von 300 000 DM.

In Anbetracht gestiegener Bau- und Grundstückskosten ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung des ...