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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 13 V 2883/18 AE(KV)

Gesetze: FGO § 102; FGO § 114 Abs. 1 Satz 2; InsO § 14 Abs. 1 Satz 1; InsO § 14 Abs. 1 Satz 2; InsO § 17 Abs. 2 Satz 1; InsO § 17 Abs. 2 Satz 2

Anspruch auf Rücknahme eines Insolvenzantrags des FA – Regelungsanordnung – Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung – Fortführung des Antragsverfahrens trotz Erfüllung der Forderung – Fortbestehende Zahlungsunfähigkeit

Leitsatz

1. Bei der Überprüfung der nicht als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Ermessensentscheidung des FA, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerschuldners zu beantragen, ist auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung abzustellen.

2. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist daher ein Anspruch auf Rücknahme des Insolvenzantrags zu bejahen, wenn das FA trotz der Erfüllung seiner Forderung die fortbestehende Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners nicht glaubhaft machen kann.

Fundstelle(n):
NAAAH-12162

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