Anspruch auf Rücknahme eines Insolvenzantrags des FA –
Regelungsanordnung – Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Überprüfung der Ermessensentscheidung – Fortführung des
Antragsverfahrens trotz Erfüllung der Forderung – Fortbestehende
Zahlungsunfähigkeit
Leitsatz
1. Bei der Überprüfung der nicht als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Ermessensentscheidung des FA, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen eines Steuerschuldners zu beantragen, ist auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen
Entscheidung abzustellen.
2. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist daher ein Anspruch auf Rücknahme des Insolvenzantrags zu bejahen, wenn das
FA trotz der Erfüllung seiner Forderung die fortbestehende Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners nicht glaubhaft machen
kann.
Fundstelle(n): NAAAH-12162
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