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Abzug von Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben
- (BStBl 1991 II S. 238) -
I. Sachverhalt
Der Kl. erzielte im Rahmen einer Sozietät Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurden. Bei einer Bank nahm der Kl. ein Darlehen über 150 000 DM auf. Die Darlehensvaluta wurde in Teilbeträgen von 110 000 DM am und von 40 000 DM am 2. (oder 5.) 2. 1979 auf das Kontokorrentkonto der Sozietät ausgezahlt. Jeweils kurz danach, nämlich am bzw. am tilgte der Kl. über das Girokonto der Sozietät private Darlehensverbindlichkeiten seiner Ehefrau in Höhe von 40 000 DM bzw. 110 000 DM. Der Kl. zog die an die Bank gezahlten Zinsen als Sonderbetriebsausgaben von seinem Gewinnanteil aus der Sozietät ab und machte geltend, die Einzahlung der Darlehensvaluta auf das Konto der Sozietät habe dem Ausgleich vorangegangener Entnahmen gedient. Das FA erkannte den Betriebsausgabenabzug nicht an. Die Klage hatte keinen Erfolg.
II. Entscheidung des BFH
Der BFH wies die Revision des Klägers zurück und führte dazu u. a. aus:
1. Nach dem Beschl. des GrS des (BStBl II S. 817; s. hierzu List, NWB F. 3 S. 7617) ist die nach § 4 Abs. 4 EStG für den Betriebsausgabenabzug erforderliche betriebl...