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WP Praxis 5/2019 S. 145

Inanspruchnahme externer Dienstleister

Mit Meldung vom hat das IDW eine Hilfestellung zur Anwendung des neuen § 50a WPO (Inanspruchnahme von Dienstleistungen) veröffentlicht. Sie enthält u. a.

  • Begriffserläuterungen (Berufsmäßig tätige Gehilfen, Dienstleister, Angestellte eines Dienstleisters, Subunternehmer),

  • Beschreibungen zu betroffenen Dienstleistungen,

  • Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen nach § 50a WPO betreffend WP/vBP bzw. WP/vBP-Praxen,

  • Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen in der WP-Praxis sowie beim Dienstleister und

  • Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in praktischen Anwendungsfällen.

Hinweis

Meldung und Hilfestellung des IDW sind abrufbar unter http://go.nwb.de/f8oug.