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BBK Nr. 9 vom

Bearbeitung und Plausibilisierung von Finanzanlagen

KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 5

Wolfgang Eggert

[i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968Teil 5 der Reihe zur „Best Practice“ behandelt die Finanzanlagen und folgt damit in der Reihenfolge dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Finanzanlagen gehören in der Bearbeitungspraxis nicht zum Alltag, aber gerade deshalb muss ihnen die notwendige Aufmerksamkeit zuteilwerden. Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten und dem beschränkten Platz wurde die Darstellung auf die am häufigsten auftretenden Sachverhalte beschränkt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gesetzliche Regelung zum Ausweis

Nach § 266 Abs. 2 A. III. HGB sind die Finanzanlagen wie folgt auszuweisen und zu untergliedern:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.
Beteiligungen;
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.
Wertpapiere des Anlagevermögens;
6.
sonstige Ausleihungen.

Die Ausführungen beschränken sich auf die Nr. 1, 3 und 5. Die Nr. 2, 4 und 6 werden im übernächsten Beitrag bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mitbehandelt.

Das Finanzanlagevermögen ist zwingend auszuweisen, und es muss für einen Ausweis im Anlagevermögen sichergestellt sein, dass kein Umlaufvermögen vorliegt, d. h. ob das zu beurteilende Vermögen daue...