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StuB Nr. 8 vom Seite 331

Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

I. Einführung

Deutschland muss bis zum eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen einführen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der angepassten EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2018/822/EU des Rats vom , ABl. L 139/1). In der Richtlinie werden anzeigepflichtige Gestaltungen sehr abstrakt mit Hilfe von Kennzeichen (sog. hallmarks) beschrieben. Sie sind ähnlich umfangreich wie die Inhalte der Meldepflicht (vgl. Adrian/Heinsen, WPg 2018 S. 1181 ff.).

Ein Gesetzgebungsverfahren ist bislang noch nicht initiiert worden, obgleich die Zeit für die Umsetzung drängt. Zuletzt hat das BMF im Februar 2019 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen“ in die Ressortabstimmung mit anderen Ministerien eingebracht. Der Referentenentwurf sieht, über die Richtlinie hinausgehend, auch für bestimmte nationale Gestaltungen eine Meldepflicht vor. Zielsetzung der Regelungen sei einerseits das rechtspolitische Ziel, den Gesetzgeber frühzeitig über mögliche Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften zu informieren. Andererseits werde auch ein veranlagungsun...