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NWB Nr. 19 vom Seite 1431 Fach 3 Seite 7785

Betrieblich oder beruflich genutzte Gebäudeteile bei Ehegattengrundstücken

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

I. Einleitung

Die ertragsteuerliche Behandlung von Gebäudegrundstücken, die im Miteigentum von Ehegatten stehen und von einem Ehegatten ganz oder teilweise für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden, hat durch neue Urteile des BFH eine weitere Klärung erfahren. Steuerberater und Betroffene sollten sich mit diesen Urteilen beschäftigen, um für die Zukunft eine Gestaltung zu wählen, die steuerlich keine Risiken beinhaltet.

II. Rechtsprechung des BFH

1. Urteil vom - IV R 300/84 (BStBl 1991 II S. 82)

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ehegatten errichteten auf einem gemeinsamen Grundstück ein Einfamilienhaus, das zur Hälfte für eigene Wohnzwecke und zur Hälfte für freiberufliche Zwecke der Ehefrau genutzt wird. Die Eheleute hatten 44 500 DM vergeblich aufgewandt, da der beauftragte Generalunternehmer vor Fertigstellung des Gebäudes in Konkurs ging und für die vorausgezahlten 44 500 DM keine Gegenleistung erbrachte. Die Eheleute mußten andere Unternehmer beauftragen und bezahlen. Mit der zum Konkurs angemeldeten Forderung von 44 500 DM sind die Eheleute in vollem Umfang ausgefallen.

Unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des (BStBl II S. 830) stellt der BFH zunächst fest, daß es sich bei den verlorenen Anzahlungen dem Grunde nach um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und nicht um Herstellungskosten handelt.