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NWB Nr. 16 vom Seite 1126

Körperschaftsteuererklärung 2018

Gesetzesneuerungen und Signifikantes aus der Rechtsprechung sowie von Verwaltungsseite

Dr. Vanessa Stuber-Köth

Im Veranlagungsjahr 2018 kam es mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. („Jahressteuergesetz 2018“, BGBl 2018 I S. 2338) als Reaktion auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen zu einigen wichtigen Gesetzesneuerungen. Entgegen ersten Überlegungen wurde die quotale Verlustuntergangsregelung nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. vollständig und ersatzlos gestrichen, während die Vorschrift zum vollständigen Verlustuntergang wegen ihrer noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung weiter Anwendung findet. Wieder anwendbar ist nach langer Wartezeit die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG. Neu in Kraft getreten sind zudem die 2017 geschaffenen Regelungen zur Freistellung von Sanierungsgewinnen. Auch die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Organschaft sind nach Differenzen zwischen Rechtsprechung und Verwaltung neu gefasst worden. Ein bedeutsames und für den Steuerpflichtigen positives vorinstanzliches Urteil erging zu der Frage, wie lange der Antrag für einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG gestellt werden kann. Hierzu wird der BFH im Revisionsverfahren Stellung beziehen ...