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STFAN Nr. 4 vom Seite 12

Aktien im Betriebsvermögen

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Aus den unterschiedlichsten Gründen werden Aktien gekauft und verkauft. Je nach Einzelfall stellen sie notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen eines Unternehmens dar, soweit sie in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind (R 4.2 Abs. 1 Satz 3 EStR). Werden Aktien mit Gewinn weiterveräußert, müssen Besonderheiten bei der Kapitalertragsteuer beachtet werden.

Betriebsvermögen

Liegen für den Aktienkauf ausschließlich betriebliche Gründe vor, weil der Unternehmer sich z. B. an einem anderen Unternehmen zwecks besserer Einkaufspreise beteiligen möchte, gehören die Aktien zum notwendigen Betriebsvermögen. Liegen keine konkreten betrieblichen Gründe vor, weil z. B. mit dem Aktienkauf betriebliche Liquidität rentierlich angelegt werden soll, stellen die Aktien gewillkürtes Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 Satz 3 EStR) eines Gewerbebetriebs dar, wenn nicht bereits im Zeitpunkt des Erwerbs erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden (, BStBl 2007 II S. 259 KIEHL AAAAC-33461 ). Dabei ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich kein freies Wahlrecht hat, gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu bilden; ...BStBl 2000 II S. 297BStBl 1997 II S. 399BStBl 1966 III S. 350

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