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Rechtsformen Teil 3: Die AG und KGaA
Die AG wird häufig als „große Schwester“ der GmbH bezeichnet. Nachdem wir Ihnen bereits Personengesellschaften und die GmbH vorgestellt haben, ist die Aktiengesellschaft mit ihren Besonderheiten Thema dieses Beitrags. Außerdem werden die Unternehmensformen KGaA und die Europäische Gesellschaft vorgestellt.
Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsformen
Rechtsformen bilden die rechtliche Grundlage eines Unternehmens. Es werden Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören Aktiengesellschaften, kurz AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE) zu den Kapitalgesellschaften.
Wichtige Merkmale einer Kapitalgesellschaft im Überblick:
eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Haftung der Kapitalgesellschaft unbeschränkt mit dem Gesamtvermögen (Haftung der Gesellschafter beschränkt)
Handlungsfähigkeit durch Organstellung (Beauftragung natürlicher Personen)
Partizipationsrechte abhängig vom Kapitalanteil (z. B. Teilhabe am Jahresüberschuss).
Aus der Praxis
Die beiden Studierenden Mario Groß und Ina Pro, möchten nach Beendigung ihres Studiums eine App entwickeln und verkaufen. Zu di...