Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Streifzug durch das Notariat – Teil 1
Es beginnt ein neuer Streifzug der Familie Brecht. In den nächsten Beiträgen begeben sich Bert, Babette, Britta und Benjamin auf die Spuren des Notariats. Sie werden zunächst einmal erfahren, wann ein Notar „zum Einsatz“ kommt und welche gesetzlichen Regelungen er zu beachten hat.
Der Notar
Die Eheleute Bert und Babette Brecht sowie ihre Kinder Britta (17) und Benjamin (7) beginnen in diesem Beitrag ihren Streifzug durch das Notariat. Sie lernen den Notar Peter Müller kennen und erfahren u. a., welche Arten des Notars es in Deutschland gibt und welche Rechte und Pflichten ein Notar hat.
Formerfordernis
Es gibt Verträge und Erklärungen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Bert und Babette Brecht aus Erfurt planen, ein Grundstück in Hannover zu kaufen. § 311b BGB sieht für Verträge über Grundstücke die notarielle Beurkundung vor.
Wird diese Form nicht eingehalten, ist der Vertrag ungültig.
Die Eheleute Brecht schließen mit dem Verkäufer nur einen schriftlichen Kaufvertrag, den sie nicht beurkunden lassen. Dieser Kaufvertrag ist zunächst ungültig. Erst durch eine notarielle Auflassungserklärung und die Eintragung in das Grundbuch könnte diese Formunwirksamkeit noch behoben werde...