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NWB Nr. 4 vom Seite 171 Fach 3 Seite 7653

Lebensversicherungsleistungen als Betriebseinnahmen

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

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I. Sachverhalt

Die Klin. ist eine KG. Persönlich haftender Gesellschafter war in den Streitjahren (1974 bis 1976) W. K. Kommanditisten waren H. K., Frau I. K. und H. Die Liquidität der Klin. war angespannt. Ende 1974 erhielt die Klin. im Rahmen einer Umfinanzierung von der Sparkasse in N einen Kredit in Höhe von 510 000 DM. Neben der Gewährung von anderen Sicherheiten verpflichtete sie sich bei einer Versicherungsanstalt eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 12 Jahren abzuschließen und die Rechte hieraus an die Sparkasse abzutreten. In Erfüllung dieser Verpflichtung schloß H. am eine Lebensversicherung über 1 Mio DM für die Dauer von 15 Jahren ab. Die monatlichen Versicherungsprämien betrugen 5 360 DM. Bezugsberechtigt war die Klin. Gleichzeitig mit dem Abschluß des Versicherungsvertrages trat H seine Ansprüche aus diesem Vertrag an die Sparkasse N ab. Die Bezugsberechtigung der Klin. wurde widerrufen, soweit sie der Abtretung an die Sparkasse entgegenstand.

Die Klin. wies in ihrer Bilanz zum eine Forderung in Höhe der von ihr in 1974 gezahlten Versicherungsprämie gegen ihren ...